Ein Schritt zur Sonne: Bundeskabinett verabschiedet Solarpaket I

In der vergangenen Woche hat das Bundeskabinett das „Solarpaket I“ verabschiedet, um den Ausbau von Photovoltaik-Anlagen in Deutschland voranzutreiben. Das Paket gilt als wichtiger Baustein, um das gesteckte Ziel von 215 Gigawatt Photovoltaik im Jahr 2030 zu erreichen. Nach seiner Verabschiedung im Bundeskabinett muss das Gesetzespaket nun den Bundestag passieren. Nach den Planungen des Bundeswirtschaftsministeriums soll es spätestens zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Welche Maßnahmen genau geplant sind, stellen wir hier vor.

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Um das ambitionierte Ausbauziel bis zum Jahr 2030 zu realisieren, will die Bundesregierung die Erzeugung von Solarstrom auf Dächern und der Fläche gleichermaßen fördern. Das Solarpaket I umfasst daher eine Vielzahl von Maßnahmen, die den PV-Ausbau im städtischen und ländlichen Kontext beschleunigeb und die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger gestärken sollen.

Auf dem Land – Flächen besser nutzen

Ausbau von Freiflächenanlagen

Freie Flächen sind Mangelware, umso wichtiger ist es, vorhandenen Raum klug zu nutzen. Dieser Notwendigkeit trägt das Solarpaket I Rechnung, indem es den Ausbau von PV-Freiflächenanlagen im Einklang mit den Interessen von Landwirtschaft und Naturschutz ermöglicht. Es öffnet benachteiligte Gebiete der Landwirtschaft für die Förderung von klassischen PV-Freiflächenanlagen. Für die Bundesländer gibt es hierbei eine Opt-Out-Option, die es ermöglicht, die Öffnung zurückzunehmen, sobald ein bestimmter Anteil der landwirtschaftlichen Flächen bereits durch PV-Anlagen genutzt wird. Bis zum 31.12.2030 liegt der Anteil bei 1%. Ein Bundesland kann eine benachteiligte Fläche also nur dann ausschließen, wenn die 1% Marke vor dem 31.12.2030 überschritten ist. Nach dem 31.12.2030 liegt die Grenze bei 1,5%. Für eine angemessene Beschränkung der Flächeninanspruchnahme sorgt zudem das EEG, das den Zubau von Photovoltaik auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bundesweit auf ein Maximum von 80 Gigawatt bis 2030 und 177,5 GW bis 2040 beschränkt.

Förderung von innovativen PV-Anlagen

Für innovative PV-Anlagen, die eine effiziente Doppelnutzung von Flächen ermöglichen wie Agri-PV, Floating-PV, Moor-PV und Parkplatz-PV, sieht das Solarpaket I ein eigenes Ausschreibungssegment vor, das schrittweise auf 3000 Megawatt pro Jahr erhöht werden soll. Einen Bonus gibt es zudem für Agri-PV-Anlagen mit einer lichten Höhe von 2,10m oder vertikal aufgestellten Modulen, wenn besonders extensiv Bewirtschaftung erfahren. Außerdem ist eine Kategorie „Biodiversitäts-PV“ vorgesehen, bei der es sich um eine besonders naturverträgliche Form der Freiflächen-PV handelt.

Auf dem Dach – Gewerbe, Mehrfamilienhäuser und Balkon

Gewerbedächer im Blick

Mit dem Ziel, den Ausbau von PV-Anlagen auf Gewerbedächern attraktiver zu gestalten, wird die Regelung zur Direktvermarktung bei Anlagen ab 100 kW flexibler gestaltet und der Grenzwert für die Anlagenzertifizierung auf 270 kW Einspeiseleistung oder eine installierte Leistung von 500 kW festgelegt. Bei der Zusammenfassung von PV-Anlagen entfällt die räumliche Komponente, die gerade in gewerblichen und städtischen Konstellationen häufig zu Problemen geführt hat. Eine Zusammenfassung erfolgt nur dann, wenn sich mehrere Anlagen den gleichen Netzanschluss teilen. Für kleinere PV-Anlagen (bis 30 kW) soll zudem der Netzanschluss beschleunigt und die Direktvermarktung (bis 25 kW) vereinfacht werden. Es ist eine Erweiterung der Förderung von Anlagen im Außenbereich vorgesehen, wie auch die Erneuerung von bestehenden Aufdachanlagen (Repowering).

Mehrfamilienhäuser und Mieterstrom

Das Solarpaket I vereinfacht außerdem der Betrieb von PV-Anlagen auf Mehrfamilienhäusern. Wohnungseigentümern sollen die Möglichkeit bekommen, gemeinschaftlich eine PV-Anlage zu betreiben, ohne dass einer von ihnen sämtliche Pflichten eines Stromversorgers übernehmen muss. Der durch die Gemeinschaftsanlage produzierte Strom kann direkt im Gebäude oder Quartier als Mieterstrom verbraucht werden. Auch in Sachen Mieterstrom wartet das Gesetzespaket mit Erleichterungen auf. Der bislang auf Wohngebäude beschränkte Mieterstrom wird künftig auch auf gewerblichen Gebäuden und Nebenanlagen wie Garagen gefördert, solange der Stromverbrauch ohne Netzdurchleitung erfolgt. Der Aufwand für die Prüfung eines Förderanspruchs durch den Verteilnetzbetreiber entfällt. Mieterstromprojekte werden außerdem durch neue Regelungen zur Anlagenzusammenfassung erleichtert. Mit dieser werden unverhältnismäßige technische Anforderungen an Mieterstromsolaranlagen vermieden, die bisher insbesondere in städtischen Quartieren ein Problem darstellten.

Balkonkraftwerke

Für Balkon-PV-Anlagen soll künftig die vorherige Anmeldung beim Netzbetreiber und die Installation eines geeichten Zweirichtungszählers entfallen. Die Anmeldung soll auf wenige Angaben im Marktstammdaten beschränkt und die Weiterverwendung von älteren nicht-digitalen Stromzählern gestattet sein, die bei Einspeisung in das Netz einfach rückwärtslaufen. Es ist zudem geplant, Balkonkraftwerke mit Schukostecker zu ermöglichen. An einer entsprechenden Norm arbeitet derzeit der VDE.

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